Meine Qualifikation
Mitglied im Bundesverband der Rentenberater als Garant für ständige Aktualisierung
Vertretung des Bundesverbandes in Bayern als Regionalbeauftragte von 1989 bis 1999
Zulassung als Prozessagent für alle bay. Sozialgerichte und das Landessozialgericht
Tätigkeit Leiterin Rechnungswesen und Personalleiterin
Ausbildung Büro-Kfm. und Personal-Kfm. (IHK)
Abitur
Englisch, Französisch, Italienisch
Mein Aufgabenfeld
Antrag Altersrente und Erwerbsminderungsrente
Antrag Witwen- Witwer- und Waisenrenten
Klärung des Versicherungskontos
Krankenversicherung der Rentner
Beitragszuschuss bei freiwilliger oder privater KV
Beitragszahlung zum Ausgleich Rentenabschläge
Erläuterungen zur Berechnung der Rente (Entgeltpunkte)
Nachprüfung Rentenbescheid
Aufrechterhaltung Versicherungsschutz für den Fall der Erwerbsminderung
Versicherungspflicht Selbständiger mit einem Auftraggeber
Gesellschafter-Geschäftsführer
Antrag Kindererziehungszeiten
Geringfügige Beschäftigung und Auswirkung Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung
Einkommensanrechnung bei Alters- Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten
Prüfung Hinzuverdienst
Künstlersozialversicherung
Schwerbehinderung und REHA
Zusammentreffen von Unfall- und Versicherungsrenten
VBL und ZVK und berufsständische Versorgungseinrichtungen
Nachprüfung Versorgungsausgleich bei Ehescheidung
Referenzen
Viel Anerkennung hat meinen gewissenhaften Einsatz für jeden meiner Mandanten belohnt.
Hier der Inhalt einiger dieser freundlichen Schreiben, die ich so gerne aufgehoben habe.
„Hat Ihnen schon einmal jemand gesagt, dass Sie mit Ihrer Arbeit andere Menschen glücklich machen?“
„Sie erreicht man einfach immer. Sie nehmen sich der Sache so an, wie ich noch nie jemanden gefunden habe."
„Ihr Schreiben an … hat mich sehr beeindruckt. Meine große Hochachtung! Für Ihr fürsorgliches Verständnis und Ihren arbeitsreichen Eifer meinen allerherzlichsten Dank“
„Meine letzte Hoffnung waren Sie in Bezug der Wideraufnahme des Verfahrens, mit für mich positivem Ergebnis“
„Frau Glücksfall“
„Sie sind wirklich ein Schatz, ein Glücksgriff und eine gute Fee zugleich“
„Danke für alle Hilfe. Ich möchte mich noch einmal ganz herzlich für die gute Betreuung und kompetente Beratung bedanken."
Meine Gebühren
ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
vereinbare ich mit meinen Mandanten stets im voraus
berechne ich nach der sog. Rahmengebühr zwischen
EUR 60,00 (Mindestgebühr)
EUR 414,00 (Mittelgebühr) und
EUR 768,00 (Höchstgebühr), je nach Aufwand.